Startrechts-Wechselfrist für die Saison 2025

  19.11.2024    Verbandsnews Wettkampfsport
Am 01. Oktober hat die Wechselfrist begonnen. Wir bitten um Beachtung der folgenden Hinweise.

Startrecht

Der Schlusstermin für alle Athleten und Athletinnen die zum 01.01.2025 für einen neuen Verein starten möchten ist der 30. November 2024.  Bis zu diesem Termin muss der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletik-Verbands der Änderungsantrag des neuen Vereins vorliegen.

Bevorzugt kann der Antrag online über Phoenix II gestellt werden. Die Anleitung dazu finden Sie hier.

Sollten Sie sich für den schriftlichen Antrag über den DLV-Vordruck, den Sie hier finden, entscheiden muss dieser gem. DLO §4.3 folgendes enthalten:

  • Verzichtserklärung des Athleten auf das bis 2024 geltende Startrecht bei dem bisherigen Verein
  • Freigabe des alten Vereins bzw. ein Nachweis über die Freigabeanforderung

Anträge auf Wechsel der Startberechtigung, die nach dem 30. November eingehen, können nur nach der Sonderregelung gem. DLO § 4, Ziffer 4.4 behandelt werden. Diese schreibt eine neunmonatige Wettkampfpause ab dem letzten Start vor.

Leichtathletik- und Startgemeinschaften

Die Gründung/Auflösung/Änderung einer Leichtathletik- oder Startgemeinschaft muss ebenfalls im Zeitraum zwischen dem 01.10.2024 und 30.11.2024 mit Wirkung zum 01. Januar 2025 in der Geschäftsstelle des Hessischen Leichtathletik-Verbands eingereicht werden.

Die Einzelheiten sind in der Leichtathletik-Ordnung § 2, Leichtathletik-Gemeinschaften (LG) und Startgemeinschaften (StG), nachzulesen.

Das zu verwendende Antragsformular für StGs und ein Mustervertrag für LGs stehen auf der Homepage des Hessischen Leichtathletik-Verbandes zum Download zur Verfügung.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen, wie beispielsweise die Aufnahme einer weiteren Altersklasse in eine StG, in der kommenden, laufenden Saison nicht möglich sind, sondern erst wieder im Zeitraum vom 01.10.2025 bis 30.11.2025 für das Folgejahr.

IB/NSt