Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ – Jetzt Chancen auf Fördermittel nutzen

  27.11.2025

Der Bund hat das neue Förderprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, auch als „Sportmilliarde“ bekannt, veröffentlicht. Ziel des Programms ist die umfassende Sanierung und Modernisierung von Sportstätten, insbesondere von Sportgebäuden, Freibädern, Sport- und Tennisplätzen. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen förderfähig, bei Gebäuden liegt der Schwerpunkt auf energetischer Sanierung.
 

Förderberechtigte

Antragsberechtigt sind ausschließlich Städte und Gemeinden. Vereine können Fördermittel nicht direkt beantragen. Die Einbindung von Vereinen erfolgt über die kommunalen Träger, insbesondere wenn Sportstätten in kommunalem Eigentum stehen.
 

Fördergegenstand

Gefördert werden bauliche Anlagen, die primär der Sportausübung dienen, einschließlich typischer baulicher Bestandteile und zweckdienlicher Folgeeinrichtungen:

  • Sportgebäude wie Turnhallen, Funktionsgebäude oder Schwimmbäder
  • Freibäder und Sportfreianlagen wie Tennisplätze oder Spielfelder
  • Umkleidekabinen, Tribünen, Prellschutzwände
  • Energetische Sanierungsmaßnahmen bei Gebäuden
  • Umwandlung oder Sanierung von Kunstrasenplätzen

Ersatzneubauten werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt.
 

Förderumfang

Die Fördersumme pro Projekt beträgt mindestens 250.000 Euro bis maximal 8 Millionen Euro.

  • Bundesanteil: bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben
  • Kommunaler Eigenanteil: mindestens 55 %
  • Haushaltsnotlage der Kommune: Bundesanteil bis 75 %, Eigenanteil reduziert auf 25 %

Eine Kombination mit anderen Bundesmitteln ist nicht möglich. Eine Kumulierung mit Landesförderprogrammen kann den kommunalen Eigenanteil reduzieren.

 

Verfahren und Fristen

  • Öffnung des Förderportals: seit 10. November 2025
  • Frist für Interessenbekundungen: 15. Januar 2026
  • Entscheidung über die Projekte: Februar 2026 durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages

Hier geht es zum Förderportal.

 

Empfehlungen für Vereine und Kommunen

Für Projekte mit Investitionsbedarf in Sportstätten empfiehlt es sich, eine Abstimmung zwischen Kommunen und Vereinen frühzeitig vorzunehmen. Kommunale Träger können Projekte mit vereinseigenen oder in kommunalem Eigentum befindlichen Sportstätten einreichen. Die Nutzung von Landesfördermitteln kann den Eigenanteil der Kommunen reduzieren und die Realisierung von Sanierungsmaßnahmen erleichtern.

 

Unterstützung durch den DOSB

Der DOSB stellt Informationen zum Förderprogramm bereit und setzt sich für die Weiterentwicklung des Programms ein. Dazu gehören:

  • Bereitstellung der vollen Sportmilliarde
  • Vereinfachung und Entbürokratisierung des Förderverfahrens
  • Möglichkeit der direkten Antragstellung für Vereine in der Zukunft

 

Hier gibt es weitere Informationen.